Wissenswertes zur Finanzierung eines Treppenlifts
Immer mehr Menschen sind im Alltag auf Mobilitätshilfen angewiesen. Nicht zu vergessen sind dabei auch die unzähligen Treppenstufen, die ein jeder von uns jeden Tag unbewusst erklimmt.
Ist ein Mensch in seiner Mobilität eingeschränkt, so ist er auf technische Hilfen angewiesen, unter anderem eben auch auf Treppenlifte. Doch diese sind meistens preislich kaum erschwinglich und liegen in Kategorien von 3.000 bis in manchen Fällen sogar 15.000 Euro. Wie lässt sich ein solcher Treppenlift also möglichst kostengünstig für den Betroffenen finanzieren?
Es gibt mehrere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung einer solchen Installation.
Im ungünstigsten Falle gibt es keine Kostenträger. Dies ist der Fall, wenn der Treppenlift aus Altersgründen angeschafft wird, allerdings auch keine Pflegestufe beim Bedürftigen vorhanden ist. Hierbei muss der Betroffene jegliche Kosten übernehmen.
Anders verhält es sich bei einem aus einem Unfall resultierten körperlichen Schaden. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung jegliche Kosten, die auftreten. Resultieren die körperlichen Schäden aus beruflichen Umständen, so bezuschussen die zuständigen Berufsgenossenschaften den Betroffenen, was mitunter teilweise sogar die gesamten Treppenlift Kosten ersetzen kann.
Bei Soldaten der Bundeswehr greifen die Prinzipien des sogenannten Wehrbereichsgebührnisamts, das teilweise Finanzierungsmittel bereitstellt, die von Staatshand getragen werden.
Zählt man als Betroffener zu keinem der genannten Kriterien, so kann eine eine Nachfrage bei der örtlich ansässigen Kommune, beim zuständigen Sozialamt oder bei der Arbeitsagentur und der Landesversicherungsanstalt eine Kostenbeteiligung mit sich bringen. Andernfalls muss möglicherweise der komplette Betrag aus eigener privater Hand finanziert werden, was mitunter nicht immer eine leichte Angelegenheit ist. Demnach gibt es also mehrere Wege, finanzielle Unterstüztung zu erhalten. Versprechbar ist dies allerdings nicht.
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